Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1980 - IVb ZB 719/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5413
BGH, 26.11.1980 - IVb ZB 719/80 (https://dejure.org/1980,5413)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1980 - IVb ZB 719/80 (https://dejure.org/1980,5413)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1980 - IVb ZB 719/80 (https://dejure.org/1980,5413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,5413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde - Abwicklung des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht - Familiensachen - Beschwerde - Begründung der Beschwerde - Anforderungen an die Begründung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 621 e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - IVb ZB 719/80
    Die vom Beschwerdegericht geäußerten Bedenken, ob die Beschwerdeführerin dadurch im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG in ihrem Recht beeinträchtigt ist, daß das Familiengericht die auf das Rentenkonto der Antragstellerin zu übertragenden oder für sie zu begründenden Versorgungsanwartschaften zu niedrig bemessen hat, sind nicht begründet, wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 12. November 1980 - IV b ZB 712/80 -, auf den verwiesen wird, näher ausgeführt hat.
  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 111/78

    Beschwerde - Eheurteil - Folgesache - Zulassung beim Beschwerdegericht -

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - IVb ZB 719/80
    Wie das Beschwerdegericht an sich nicht verkannt hat, sind an die Begründung einer nach § 621 e ZPO eingelegten Beschwerde nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie an den Inhalt einer Berufungsbegründung (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232 = NJW 1979, 766; vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - FamRZ 1979, 909, 910 = NJW 1979, 1989; Senatsbeschluß vom 9. Mai 1980 - IV b ZB 670/80).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - IVb ZB 719/80
    Wie das Beschwerdegericht an sich nicht verkannt hat, sind an die Begründung einer nach § 621 e ZPO eingelegten Beschwerde nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie an den Inhalt einer Berufungsbegründung (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232 = NJW 1979, 766; vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - FamRZ 1979, 909, 910 = NJW 1979, 1989; Senatsbeschluß vom 9. Mai 1980 - IV b ZB 670/80).
  • BGH, 09.05.1980 - IVb ZB 670/80

    Anforderungen an Antragstellung und Begründung einer Beschwerde im Unterschied

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - IVb ZB 719/80
    Wie das Beschwerdegericht an sich nicht verkannt hat, sind an die Begründung einer nach § 621 e ZPO eingelegten Beschwerde nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie an den Inhalt einer Berufungsbegründung (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232 = NJW 1979, 766; vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - FamRZ 1979, 909, 910 = NJW 1979, 1989; Senatsbeschluß vom 9. Mai 1980 - IV b ZB 670/80).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 910/80

    Berücksichtigung von schenkweise von einem Dritten entrichteten freiwilligen

    Obwohl sich aufgrund der sachlichrechtlichen Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs - auch in den Formen des öffentlich-rechtlichen Ausgleichs nach § 1587 b BGB - die Ehegatten regelmäßig als Gegner gegenüberstehen, die widerstreitende vermögenswerte Interessen privatrechtlicher Natur verfolgen, unterliegt das Verfahren als sogenannte echte Streitsache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 1980 - IVb ZB 625/80 - FamRZ 1980, 989, 990, und vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 719/80, zur Veröffentlichung bestimmt) nicht den für das zivilprozessuale Verfahren maßgeblichen Vorschriften, soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt ist (vgl. § 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 684/81

    Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften in der Ärzteversorgung in

    Ein Verstoß gegen das auch im Verfahren über den Versorgungsausgleich geltende Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 719/80 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) liegt nicht vor.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

    Mit Beschluß vom 27. Oktober 1982 (IVb ZB 719/80, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) hat der Senat entschieden, daß im Rechtsmittelverfahren über den Versorgungsausgleich das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers gilt.
  • BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 649/80

    Regelung des Versorgungsausgleichs bei Unwirtschaftlichkeit der Übertragung oder

    Wegen des Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers, das auch im Versorgungsausgleichsverfahren gilt (Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 719/80 - EBE 1982, 402, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), kommt daher nur ein Ausgleich zugunsten der Ehefrau in Betracht.
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZB 823/80

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Versorgungsausgleichs um die Hälfte des auf die

    Indessen betrifft das auch im Versorgungsausgleichsverfahren geltende Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers auch die Form des Versorgungsausgleichs (Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 719/80 - FamRZ 1983, 44, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 835/81

    Unverfallbarkeit einer Anwartschaft - Zur Einbeziehung von ehezeitlich erworbenen

    Wie der Senat inzwischen entschieden hat (vgl. Beschl. v. 27. Oktober 1982 - IVb ZB 719/80 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), gilt auch im Verfahren über den Versorgungsausgleich das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers.
  • BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 924/80

    Regelung eines Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe - Einbeziehung von

    Dies könnte sich im Hinblick auf das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers, das im Versorgungsausgleichsverfahren gilt (Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 719/80 - EBE 1982, 402; zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), auf die Entscheidung nicht auswirken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht